Wasserwerk Burghausen 
 IM NOTFALL

Gartenwasser

Informationen zum Gartenwasserzähler


Es besteht die Möglichkeit für Gießzwecke (sofern das Wasser nicht in den Kanal eingeleitet wird) einen Gartenwasserzähler zu beantragen und dadurch die Kanalgebühr einzusparen.

Der von den Stadtwerken zur Verfügung gestellte Zähler wird durch Ihren Installateur, in Absprache mit den Stadtwerken, eingebaut. Der Einbau muss parallel zum Hauptwasserzähler erfolgen. Im Haus dürfen an der Gartenwasserleitung keine Entnahmemöglichkeiten vorhanden sein.

Nach erfolgtem Einbau wird einer unserer Mitarbeiter den Zähler verplomben und die Leitungsführung überprüfen.

Anfallende Kosten:

  • Zählergrundgebühr: 32,00 €/Jahr zuzügl. MwSt. =  34,24 €/Jahr.
  • Einbaukosten des Wasserzählers durch ein von den Stadtwerken zugelassenes und von Ihnen beauftragtes Installationsunternehmen und ggf. nötige Umbaukosten an der Hausinstallation.

Eingesparte Kosten:

  • Schmutzwassergebühr: 1,80 €/m³
  • Zur Jahresabrechnung erhalten Sie dann 2 Ablesekarten. Beim Gartenwasserzähler wird nur der Trinkwasserpreis inkl. Grundgebühr, nicht jedoch die Kanalgebühr verrechnet.

    Wirtschaftlichkeit:

Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten in der Hausinstallation empfehlen wir jedem Antragsteller gründlich zu prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei einer zu erwartenden Gartenwassermenge von weniger als 19 m³/Jahr (= 19.000 Liter/Jahr) ist der Einbau grundsätzlich nicht rentabel.